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Benutzeranforderung für Value Analyst
Bitte lesen Sie die folgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das DORMA Lieferantenportal und die Allgemeinen Bedingungen für Internet-Ausschreibungen und -Auktionen der Gesellschaften der DORMA Gruppe aufmerksam durch. Bevor Sie mit der Registrierung fortfahren können müssen Sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Nach der Registrierung können Sie sich die Nutzungsbedingungen jederzeit über den Punkt Nutzungsbedingungen anzeigen lassen.
Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das DORMA-Lieferantenportal
1. Präambel:
Die DORMA Holding GmbH + Co. KGaA, nachfolgend “DORMA“ genannt, betreibt unter der Domain sourcing.dorma.com das DORMA-Lieferantenportal, nachfolgend “Lieferantenportal“ genannt. Über das Lieferantenportal werden die Ausschreibungen über Einkaufsbedarfe der gesamten DORMA-Gruppe abgewickelt. Um an einer Ausschreibung oder Auktion teilnehmen zu können, muss der Lieferant registriert und freigeschaltet sein.
2. Registrierung/Teilnehmervertragsverhältnis
2.1 Zur Begründung eines Teilnehmervertragsverhältnisses ist von dem Lieferanten ein Antrag auf Registrierung zu stellen. Dies erfolgt dadurch, dass das entsprechende Formular unter dem Button "Benutzer anfordern" vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wird und an DORMA zurück übersandt wird.
2.2 DORMA überprüft die Daten des Lieferanten und entscheidet, ob dieser registriert wird und ihm infolge der Begründung eines Teilnehmervertragsverhältnisses ein Zugang zum Lieferantenportal gewährt wird. DORMA ist in der Entscheidung, den Antrag anzunehmen oder abzulehnen, grundsätzlich frei. Ein Anspruch auf Begründung eines Teilnahmevertragsverhältnisses und zur Nutzung des Lieferantenportals besteht nicht.
2.3 DORMA wird den Lieferanten über Annahme oder Ablehnung der Registrierung in elektronischer Form informieren und ihm im Falle der Antragsannahme unter Begründung eines entsprechenden Teilnahmevertragsverhältnisses mitteilen, dass er als offizieller Lieferant zugelassen worden ist. Darüber hinaus wird dem Lieferanten ein Passwort übermittelt, aufgrund dessen er Zugang zum Lieferantenportal erhält.
3. Teilnahmebedingungen
3.1 Die Nutzung des Lieferantenportals im Rahmen des Teilnehmervertragsverhältnisses erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen. DORMA kann diese im Einzelfall durch weitere Bedingungen ergänzen, modifizieren oder ersetzen.
3.2 Die Teilnahme an Ausschreibungen, worauf der Lieferant im Rahmen des mit der Registrierung begründeten Teilnahmevertragsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch hat, erfolgt auf Grundlage der ergänzenden "Allgemeinen Bedingungen für Internet-Ausschreibungen und –Auktionen der Gesellschaften der DORMA Gruppe“.
3.3 Die Bedingungen können seitens DORMA dadurch geändert werden, dass DORMA den Lieferanten über die Änderung der Bedingungen informiert (auch in elektronischer Form). Der Lieferant kann der Geltung der geänderten Bedingungen innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Lieferant nicht fristgerecht widersprochen hat. DORMA wird den Lieferanten ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Sollte der Lieferant der Geltung der geänderten Bedingungen widersprechen, kann DORMA dem Lieferanten das Teilnahmeverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen.
4. Änderung der Lieferantendaten
4.1 Der Lieferant ist verpflichtet, Änderungen seiner im Antrag auf Registrierung und Zulassung genannten Daten unverzüglich unter dem Button „Eigene Daten“ mitzuteilen.
4.2 Schäden, die durch eine unterlassene oder verspätete Mitteilung einer Datenänderung entstehen, werden von dem Lieferanten erstattet.
4.3 DORMA ist darüber hinaus im Falle einer verspäteten Mitteilung von geänderten Lieferantendaten berechtigt, von ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10. Gebrauch zu machen.
5. Passwort
5.1 Jeder registrierte Lieferant erhält ein Passwort für den Zugang zu dem Lieferantenbereich des Lieferantenportals. Das Passwort kann der Teilnehmer jederzeit selbstständig ändern. Bei der Wahl des Passwortes hat der Lieferant darauf zu achten, dass keine auffälligen Wiederholungen desselben Zeichens verwandt werden und dieses nicht aus allgemein bekannten Wörtern und/oder Namen besteht.
5.2 Eine Nutzung des Passwortes durch unbefugte Dritte sowie die Weitergabe der durch Nutzung des Passworts erlangten Kenntnisse an Dritte ist nicht gestattet. Der Lieferant ist verpflichtet, das Passwort sorgfältig aufzubewahren und so zu behandeln, dass ein Verlust ausgeschlossen ist und unbefugte Dritte keine Kenntnis davon erlangen können.
5.3 Bei Verlust des Passwortes ist der Lieferant verpflichtet, DORMA unverzüglich (auch per E-Mail) zu informieren. DORMA wird den Zugang des Lieferanten zum passwortgeschützten Bereich unverzüglich nach Eingang der Mitteilung sperren. Nach Möglichkeit wird dem Lieferanten ein neues Passwort zur Verfügung gestellt.
5.4 Der Lieferant haftet für sämtliche Schäden, die durch eine Nutzung des Passwortes durch unbefugte Dritte entstehen.
6. Pflichten des Lieferanten
6.1 Der Lieferant trägt die Gefahr der Übermittlung der Informationen und sonstigen Daten bis zu dem DORMA-Gateway. Der Lieferant ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere bzgl. des Datenschutzes- einzuhalten. Er sichert zu, dass er keine Software oder sonstigen Daten verwendet oder übermittelt, Anwendungen ausführt oder Inhalte in die Lieferantenportal einstellt, die Computerviren enthalten oder in anderer Weise geeignet sind, technische Einrichtungen, Software oder Daten von DORMA oder Dritten zu beeinträchtigen, zu ändern oder zu zerstören. Darüber hinaus ist es dem Lieferanten untersagt, Handlungen zu tätigen, die gegen die guten Sitten verstoßen, gewerbliche Schutz und Urheberrechte oder sonstige Eigentumsrechte DORMA's oder Dritter verletzen, Hyperlinks oder Inhalte eingeben, speichern oder senden, zu denen er nicht befugt ist oder in sonstiger Form gegen geltendes Recht zu verstoßen.
7. Urheberrecht/Markenrecht
7.1 Die Seiten des DORMA Lieferantenportals genießen urheberrechtlichen Schutz. Insbesondere jegliche Vervielfältigungen und Bearbeitungen sind urheberrechtlich geschützt und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens DORMA zulässig.
7.2 Die auf den Seiten des Lieferantenportals verwendeten Produktbezeichnungen und/oder Produktaufmachungen sind überwiegend eingetragene Marken der Unternehmen der DORMA Gruppe oder dritter Unternehmen. Jede ungenehmigte oder missbräuchliche Verwendung dieser Marken ist ausdrücklich untersagt und stellt eine Verletzung der urheberrechtlichen Bestimmungen dar.
8. Hyperlinks
8.1 Das Lieferantenportal kann Hyperlinks auf Webseiten Dritter enthalten. DORMA übernimmt für die Inhalte dieser Webseiten weder eine Verantwortung, noch macht DORMA sich diese Webseiten und ihre Inhalte zu Eigen. Diese Webseiten und ihre Inhalte werden seitens DORMA nicht kontrolliert und DORMA ist für die dort bereitgehaltenen Inhalte und Informationen nicht verantwortlich. Die Nutzung der Webseiten erfolgt auf eigenes Risiko des Lieferanten.
9. Cookies
9.1 DORMA ist berechtigt, während der Nutzung des Lieferantenportals sogenannte "Cookies" auf dem Computer des Lieferanten abzulegen. Diese dienen dazu, den Lieferanten bei der nächsten Nutzung des Lieferantenportals automatisch als Nutzer wieder zu erkennen. Der Lieferant ist berechtigt, die Ablage von Cookies durch entsprechende Vornahme der Browser-Einstellungen zu blockieren oder diese zu löschen.
10. Kündigung/Einstellung des Lieferantenportals
10.1 Sowohl DORMA als auch der Lieferant sind berechtigt, das Teilnahmeverhältnis bezüglich des Lieferantenportals jederzeit durch einseitige schriftliche Erklärung (auch per E-Mail), mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
10.2 DORMA wird den Lieferanten über die Einstellung des Betriebes des Lieferantenportals per Email informieren. Dies gilt zugleich als Kündigung des Teilnahmevertragsverhältnisses gem. 10.1
10.3 DORMA wird im Fall der Kündigung oder Einstellung des Lieferantenportals alle Benutzerdaten und alle sonstigen gespeicherten personenbezogenen Daten des Lieferanten löschen, sofern diese nicht mehr für Vertragszwecke benötigt werden.
11. Haftung
11.1 DORMA haftet nicht für die Verfügbarkeit und Qualität des Lieferantenportals.
11.2 DORMA haftet zudem -abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit- nicht für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die sich aus der Nutzung, der Unmöglichkeit der Nutzung oder etwaiger Hard- oder Softwarefehler des Lieferantenportals ergeben. Insbesondere kann eine Virenfreiheit nicht garantiert werden. Vor dem Herunterladen von Informationen und Daten wird der Lieferant aufgrund dessen für angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner sorgen. Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Informationen und Daten beim Benutzen des Lieferantenportals geschieht auf eigene Gefahr.
12. Datenschutz
12.1 DORMA beachtet bei der Erhebung, bei der Nutzung und bei der Ver-arbeitung personenbezogener Daten des Lieferanten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
12.2 Der Lieferant willigt ausdrücklich in die dauerhafte Speicherung und Nutzung der von ihm mitgeteilten Daten durch DORMA zu allen Zwecken im Rahmen des Betriebes des Lieferantenportals ein.
12.3 DORMA ist berechtigt, auch Kooperationspartnern das Recht zur Nutzung des Portals einzuräumen und Einblick in die Lieferantendaten zu nehmen.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen am besten geeignet ist. Dasselbe gilt für die Ausfüllung von Regelungslücken.
13.2 Gerichtsstand bezüglich Streitigkeiten, die in Verbindung mit der Nutzung des Lieferantenportals stehen, ist, wenn der Lieferant Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, Düsseldorf.
13.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen.
DORMA Holding GmbH + Co. KGaA
Allgemeine Bedingungen für Internet-Ausschreibungen und –Auktionen
1. Präambel:
Die DORMA Holding GmbH + Co. KGaA, nachfolgend “Holding“ genannt, betreibt unter der Domain sourcing.dorma.com das DORMA-Lieferantenportal, nachfolgend “Lieferantenportal“ genannt. Über das Lieferantenportal werden die Ausschreibungen und Auktionen über Einkaufsbedarfe der gesamten DORMA-Gruppe abgewickelt.
2. Geltungsbereich
2.1 Die Ausschreibungen und Auktionen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Bedingungen für Ausschreibungen und Auktionen.
2.2 Ergänzend finden die “Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das DORMA-Lieferantenportal“ Anwendung, welche auf dem Lieferantenportal eingesehen werden können.
3. Verantwortliche Gesellschaft
3.1 Die Ausschreibungen und Auktionen werden von der DORMA Gesellschaft durchgeführt, bei welcher der Einkaufsbedarf besteht. Die jeweils ausschreibende DORMA Gesellschaft (nachfolgend DORMA genannt) ist allein verantwortlich für den Inhalt und die Durchführung der Ausschreibungen und Auktionen sowie einen anschließenden Vertragsschluss. Holding stellt nur das Lieferantenportal zur Verfügung.
4. Ausschreibungsteilnahme
4.1 DORMA wählt die Teilnehmer einer Ausschreibung aus den registrierten Lieferanten* aus. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Ausschreibung besteht nicht. DORMA ist in der Auswahl der Teilnehmer frei.
4.2 Die ausgewählten Lieferanten werden per Email über die Möglichkeit der Teilnahme an der Ausschreibung sowie den Ausschreibungszeitraum informiert.
5. Angebotsabgabe
5.1 Zur Angebotsabgabe füllt der Lieferant die Ausschreibungsunterlagen (Ausschreibungsmappe) aus. Der Lieferant kann die Ausschreibungsunterlagen auf dem Lieferantenportal einsehen. Allgemeine Hinweise und Hilfen zum Ausfüllen der Ausschreibungsmappe befinden sich innerhalb des Lieferantenportals in der "Bedienungsanleitung zur Ausschreibung und Auktion". Zu Unterlagen von Ausschreibungen, zu denen der Lieferant nicht als Teilnehmer zugelassen wurde, wird kein Zugang gewährt.
5.2 Der Lieferant ist verpflichtet, die Vorgaben der Ausschreibungsmappe zu beachten und von diesen nicht abzuweichen. Sofern der Lieferant eine Abweichung als erforderlich/sinnvoll erachtet, besteht jedoch die Möglichkeit ein Alternativangebot unter dem Button "Alternativpreis /Alternativbeschreibung" abzugeben.
5.3 Zur Angebotsabgabe versendet der Lieferant die ausgefüllte Ausschreibungsmappe unter dem Menüpunkt "Ausschreibungsmappe abschicken". Das Angebot muss vor dem Ende des Ausschreibungszeitraumes abgegeben werden. Das Angebot gilt mit Zugang bei DORMA als abgegeben. Angebote, die nach dem Ende des Ausschreibungszeitraumes zugehen oder auf anderem Wege übersandt werden, werden nicht berücksichtigt.
5.4 Nach der Angebotsabgabe erhält der Lieferant in dem Lieferantenportal eine Mitteilung über den Zugang des Angebotes. Zudem erhält der Lieferant eine Email, in welcher die Angebotsabgabe bestätigt wird. Dieser Email ist das vollständige Angebot des Lieferanten als Anhang (pdf.Dokument) beigefügt. Darüber hinaus kann der Lieferant auch nach der Angebotsabgabe sein Angebot in dem Lieferantenportal einsehen; eine Vornahme von Änderungen ist jedoch nicht mehr möglich.
5.5 Der Lieferant ist für einen Zeitraum von 2 Monaten nach dem Ende des Ausschreibungszeitraumes an sein Angebot gebunden. Eine anderweitige Angebotsbindefrist kann seitens des Lieferanten nur vereinbart werden, wenn in der Ausschreibungsmappe ein entsprechendes Feld zur Eingabe der Angebotsbindefrist enthalten ist. Sollte eine Verlängerung der Angebotsbindefrist erforderlich sein, wird DORMA den Lieferanten hierüber per Email informieren.
6. Auktion
6.1 DORMA behält sich vor, im Anschluss an eine Ausschreibung eine Auktion durchzuführen. DORMA weist hierauf ggf. bereits zu Beginn der Ausschreibung hin.
6.2 Teilnahmeberechtigt an der Auktion sind nur Lieferanten, die bereits im Rahmen der Ausschreibung ein wirksam Angebot abgegeben haben und zudem von DORMA als Teilnehmer an der Auktion ausgewählt wurden. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Auktion besteht nicht.
6.3 DORMA ist in der Auswahl der Teilnehmer frei. Die als Teilnehmer ausgewählten Lieferanten werden per Email von ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der Auktion sowie dem Zeitraum der Auktion informiert. Die zu der Auktion nicht zugelassenen Lieferanten erhalten eine Mitteilung per Email, dass Ihr Angebot abgelehnt wurde.
6.4 Als erstes Auktionsangebot wird automatisch das Angebot der Ausschreibung übernommen. Im Rahmen der Auktion können die teilnehmenden Lieferanten die Preise, welche sie im Rahmen der Ausschreibung angeboten haben, nur unterbieten. Eine Preiserhöhung ist unzulässig.
6.5 Während der gesamten Auktion wird jeweils der günstigste Preis, der abgegeben wurde, anonym, ohne Hinweis auf den abgebenden Lieferanten, angezeigt. Sofern eine Gesamtvergabe der ausgeschriebenen Leistungen geplant ist, wird die günstigste Gesamtsumme, anderenfalls jeweils die günstigsten Einzelpreise angezeigt.
6.6 Neue Angebote können bis zum Ende des Auktionszeitraumes abgegeben werden.
6.7 Zur Angebotsabgabe versendet der Lieferant das Angebot unter dem Button "Angebot abschicken" an DORMA. Das Angebot gilt mit Zugang bei DORMA als abgegeben. Eine anderweitige Angebotsabgabe ist unzulässig und wird nicht berücksichtigt.
6.8 Unmittelbar nach jeder neuen Angebotsabgabe erhält der Lieferant in dem Lieferantenportal eine Bestätigung, dass sein Angebot zugegangen ist.
6.9 Nach Abschluss der Auktion erhält der Lieferant zudem eine Email, in welcher die Angebotsabgabe unter Beifügung des letzten innerhalb des Auktionszeitraumes abgegebenen Angebots im pdf.Format bestätigt wird.
6.10 Der Lieferant ist an dieses Angebot für einen Zeitraum von zwei Monaten nach Ende der Auktion gebunden.
7. Vertragsschluss
7.1 Ein Vertrag kommt zustande, in dem DORMA dem Lieferanten eine schriftliche Bestellung per Post oder Telefax übersendet und hiermit das im Rahmen der Ausschreibung oder Auktion abgegebene Angebot des Lieferanten annimmt. Die Übersendung einer Auftragsbestätigung durch den Lieferanten ist unzulässig und unwirksam.
7.2 Lieferanten, deren Angebot abgelehnt wurde, werden über die Ablehnung per Email informiert.
7.3 Im Regelfall erhält der Lieferant, der die ausgeschriebenen Leistungen/Produkte zu dem günstigsten Preis angeboten hat, den Zuschlag. DORMA behält sich jedoch vor, einem anderen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen. Ein Anspruch auf einen Vertragsschluss besteht zu keinem Zeitpunkt.
7.4 Die einzelnen Produkte/Leistungen der Ausschreibung/Auktion können an unterschiedliche Lieferanten vergeben werden. Falls während einer Auktion nur ein Gesamtpreis angezeigt wurde, erfolgt in der Regel eine Gesamtvergabe an einen Lieferanten.
7.5 Die Verträge kommen jeweils auf Grundlage der Einkaufsbedingungen von DORMA (der jeweils ausschreibenden Gesellschaft) zustande. Die Bedingungen können auf der jeweiligen DORMA Homepage eingesehen oder auf Anfrage zugesandt werden. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Lieferanten wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich DORMA schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.
7.6 Sämtliche, im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Ansprüche können nur gegen die DORMA Gesellschaft geltend gemacht werden, die Vertragspartner ist.
8. Gemeinsame Ausschreibung mit einem Kooperationspartner
8.1 In Ausnahmefällen werden im Rahmen von Ausschreibungen/Auktionen auch Bedarfe von Kooperationspartnern ausgeschrieben. Der Lieferant kann die Bedarfe sowie den Namen des Kooperationspartners den Ausschreibungsunterlagen entnehmen. Die Verträge über die ausgewiesenen Bedarfe des Kooperationspartners kommen zwischen dem Kooperationspartner und dem Lieferanten zustande. DORMA hat in diesem Fall keinen Einfluss auf den Vertragsschluss und wird kein Vertragspartner.
9. Pflichten des Lieferanten
9.1 Alle Angaben des Lieferanten müssen wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen.
9.2 Eingaben dürfen nur in den dafür vorgesehenen Feldern vorgenommen werden. Änderungen der Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig.
9.3 Der Lieferant ist verpflichtet, jedes abgegebene Angebot nochmals auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und eventuelle Fehler DORMA unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen, mitzuteilen.
9.4 Sollte der Lieferant nicht in dem Lieferantenportal sowie per Email über die erfolgreiche Angebotsabgabe im Rahmen der Ausschreibung/Auktion informiert werden, ist er verpflichtet, DORMA hierüber unverzüglich zu informieren.
9.5 Sämtliche Kosten und Aufwände, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten verursacht werden, sind von dem Lieferanten zu ersetzen.
10. Beendigung der Ausschreibung/Auktion
10.1 DORMA ist jederzeit berechtigt, die Ausschreibung/Auktion zu beenden und von einem Vertragsschluss Abstand zu nehmen. DORMA wird in diesem Fall den Lieferanten von dem Ende der Ausschreibung/Auktion per Email informieren. Etwaige diesbezügliche Schadensersatzansprüche des Lieferanten sind ausgeschlossen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen am besten geeignet ist. Dasselbe gilt für die Ausfüllung von Regelungslücken.
11.2 Gerichtsstand bezüglich Streitigkeiten, die in Verbindung mit der Ausschreibung/Auktion stehen, ist, wenn der Lieferant Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, Düsseldorf.
11.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen.
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