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Allgemeine Bedingungen für Internet-Ausschreibungen und –Auktionen
1. Präambel:
Die DORMA Holding GmbH + Co. KGaA, nachfolgend “Holding“ genannt, betreibt unter der Domain www.sourcing.dorma.com das DORMA- Lieferantenportal, nachfolgend “Lieferantenportal“ genannt. Über das Lieferantenportal werden die Ausschreibungen und Auktionen über Einkaufsbedarfe der gesamten DORMA- Gruppe abgewickelt.
2. Geltungsbereich
2.1 Die Ausschreibungen und Auktionen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Bedingungen für Ausschreibungen und Auktionen.
2.2 Ergänzend finden die “Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das DORMA- Lieferantenportal“ Anwendung, welche auf dem Lieferantenportal eingesehen werden können.
3. Verantwortliche Gesellschaft
3.1 Die Ausschreibungen und Auktionen werden von der DORMA Gesellschaft durchgeführt, bei welcher der Einkaufsbedarf besteht. Die jeweils ausschreibende DORMA Gesellschaft (nachfolgend DORMA genannt) ist allein verantwortlich für den Inhalt und die Durchführung der Ausschreibungen und Auktionen sowie einen anschließenden Vertragsschluss. Holding stellt nur das Lieferantenportal zur Verfügung.
4. Ausschreibungsteilnahme
4.1 DORMA wählt die Teilnehmer einer Ausschreibung aus den registrierten Lieferanten* aus. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Ausschreibung besteht nicht. DORMA ist in der Auswahl der Teilnehmer frei.
4.2 Die ausgewählten Lieferanten werden per Email über die Möglichkeit der Teilnahme an der Ausschreibung sowie den Ausschreibungszeitraum informiert.
5. Angebotsabgabe
5.1 Zur Angebotsabgabe füllt der Lieferant die Ausschreibungsunterlagen (Ausschreibungsmappe) aus. Der Lieferant kann die Ausschreibungsunterlagen auf dem Lieferantenportal einsehen. Allgemeine Hinweise und Hilfen zum Ausfüllen der Ausschreibungsmappe befinden sich innerhalb des Lieferantenportals in der "Bedienungsanleitung zur Ausschreibung und Auktion". Zu Unterlagen von Ausschreibungen, zu denen der Lieferant nicht als Teilnehmer zugelassen wurde, wird kein Zugang gewährt.
5.2 Der Lieferant ist verpflichtet, die Vorgaben der Ausschreibungsmappe zu beachten und von diesen nicht abzuweichen. Sofern der Lieferant eine Abweichung als erforderlich/sinnvoll erachtet, besteht jedoch die Möglichkeit ein Alternativangebot unter dem Button "Alternativpreis /Alternativbeschreibung" abzugeben.
5.3 Zur Angebotsabgabe versendet der Lieferant die ausgefüllte Ausschreibungsmappe unter dem Menüpunkt "Ausschreibungsmappe abschicken". Das Angebot muss vor dem Ende des Ausschreibungszeitraumes abgegeben werden. Das Angebot gilt mit Zugang bei DORMA als abgegeben. Angebote, die nach dem Ende des Ausschreibungszeitraumes zugehen oder auf anderem Wege übersandt werden, werden nicht berücksichtigt.
5.4 Nach der Angebotsabgabe erhält der Lieferant in dem Lieferantenportal eine Mitteilung über den Zugang des Angebotes. Zudem erhält der Lieferant eine Email, in welcher die Angebotsabgabe bestätigt wird. Dieser Email ist das vollständige Angebot des Lieferanten als Anhang (pdf.-Dokument) beigefügt. Darüber hinaus kann der Lieferant auch nach der Angebotsabgabe sein Angebot in dem Lieferantenportal einsehen; eine Vornahme von Änderungen ist jedoch nicht mehr möglich.
5.5 Der Lieferant ist für einen Zeitraum von 2 Monaten nach dem Ende des Ausschreibungszeitraumes an sein Angebot gebunden. Eine anderweitige Angebotsbindefrist kann seitens des Lieferanten nur vereinbart werden, wenn in der Ausschreibungsmappe ein entsprechendes Feld zur Eingabe der Angebotsbindefrist enthalten ist. Sollte eine Verlängerung der Angebotsbindefrist erforderlich sein, wird DORMA den Lieferanten hierüber per Email informieren.
6. Auktion
6.1 DORMA behält sich vor, im Anschluss an eine Ausschreibung eine Auktion durchzuführen. DORMA weist hierauf ggf. bereits zu Beginn der Ausschreibung hin.
6.2 Teilnahmeberechtigt an der Auktion sind nur Lieferanten, die bereits im Rahmen der Ausschreibung ein wirksam Angebot abgegeben haben und zudem von DORMA als Teilnehmer an der Auktion ausgewählt wurden. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Auktion besteht nicht.
6.3 DORMA ist in der Auswahl der Teilnehmer frei. Die als Teilnehmer ausgewählten Lieferanten werden per Email von ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der Auktion sowie dem Zeitraum der Auktion informiert. Die zu der Auktion nicht zugelassenen Lieferanten erhalten eine Mitteilung per Email, dass Ihr Angebot abgelehnt wurde.
6.4 Als erstes Auktionsangebot wird automatisch das Angebot der Ausschreibung übernommen. Im Rahmen der Auktion können die teilnehmenden Lieferanten die Preise, welche sie im Rahmen der Ausschreibung angeboten haben, nur unterbieten. Eine Preiserhöhung ist unzulässig.
6.5 Während der gesamten Auktion wird jeweils der günstigste Preis, der abgegeben wurde, anonym, ohne Hinweis auf den abgebenden Lieferanten, angezeigt. Sofern eine Gesamtvergabe der ausgeschriebenen Leistungen geplant ist, wird die günstigste Gesamtsumme, anderenfalls jeweils die günstigsten Einzelpreise angezeigt.
6.6 Neue Angebote können bis zum Ende des Auktionszeitraumes abgegeben werden.
6.7 Zur Angebotsabgabe versendet der Lieferant das Angebot unter dem Button "Angebot abschicken" an DORMA. Das Angebot gilt mit Zugang bei DORMA als abgegeben. Eine anderweitige Angebotsabgabe ist unzulässig und wird nicht berücksichtigt.
6.8 Unmittelbar nach jeder neuen Angebotsabgabe erhält der Lieferant in dem Lieferantenportal eine Bestätigung, dass sein Angebot zugegangen ist.
6.9 Nach Abschluss der Auktion erhält der Lieferant zudem eine Email, in welcher die Angebotsabgabe unter Beifügung des letzten innerhalb des Auktionszeitraumes abgegebenen Angebots im pdf.-Format bestätigt wird.
6.10 Der Lieferant ist an dieses Angebot für einen Zeitraum von zwei Monaten nach Ende der Auktion gebunden.
7. Vertragsschluss
7.1 Ein Vertrag kommt zustande, in dem DORMA dem Lieferanten eine schriftliche Bestellung per Post oder Telefax übersendet und hiermit das im Rahmen der Ausschreibung oder Auktion abgegebene Angebot des Lieferanten annimmt. Die Übersendung einer Auftragsbestätigung durch den Lieferanten ist unzulässig und unwirksam.
7.2 Lieferanten, deren Angebot abgelehnt wurde, werden über die Ablehnung per Email informiert.
7.3 Im Regelfall erhält der Lieferant, der die ausgeschriebenen Leistungen/Produkte zu dem günstigsten Preis angeboten hat, den Zuschlag. DORMA behält sich jedoch vor, einem anderen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen. Ein Anspruch auf einen Vertragsschluss besteht zu keinem Zeitpunkt.
7.4 Die einzelnen Produkte/Leistungen der Ausschreibung/Auktion können an unterschiedliche Lieferanten vergeben werden. Falls während einer Auktion nur ein Gesamtpreis angezeigt wurde, erfolgt in der Regel eine Gesamtvergabe an einen Lieferanten.
7.5 Die Verträge kommen jeweils auf Grundlage der Einkaufsbedingungen von DORMA (der jeweils ausschreibenden Gesellschaft) zustande. Die Bedingungen können auf der jeweiligen DORMA Homepage eingesehen oder auf Anfrage zugesandt werden. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Lieferanten wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich DORMA schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.
7.6 Sämtliche, im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Ansprüche können nur gegen die DORMA Gesellschaft geltend gemacht werden, die Vertragspartner ist.
8. Gemeinsame Ausschreibung mit einem Kooperationspartner
8.1 In Ausnahmefällen werden im Rahmen von Ausschreibungen/Auktionen auch Bedarfe von Kooperationspartnern ausgeschrieben. Der Lieferant kann die Bedarfe sowie den Namen des Kooperationspartners den Ausschreibungsunterlagen entnehmen. Die Verträge über die ausgewiesenen Bedarfe des Kooperationspartners kommen zwischen dem Kooperationspartner und dem Lieferanten zustande. DORMA hat in diesem Fall keinen Einfluss auf den Vertragsschluss und wird kein Vertragspartner.
9. Pflichten des Lieferanten
9.1 Alle Angaben des Lieferanten müssen wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen.
9.2 Eingaben dürfen nur in den dafür vorgesehenen Feldern vorgenommen werden. Änderungen der Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig.
9.3 Der Lieferant ist verpflichtet, jedes abgegebene Angebot nochmals auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und eventuelle Fehler DORMA unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen, mitzuteilen.
9.4 Sollte der Lieferant nicht in dem Lieferantenportal sowie per Email über die erfolgreiche Angebotsabgabe im Rahmen der Ausschreibung/Auktion informiert werden, ist er verpflichtet, DORMA hierüber unverzüglich zu informieren.
9.5 Sämtliche Kosten und Aufwände, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten verursacht werden, sind von dem Lieferanten zu ersetzen.
10. Beendigung der Ausschreibung/Auktion
10.1 DORMA ist jederzeit berechtigt, die Ausschreibung/Auktion zu beenden und von einem Vertragsschluss Abstand zu nehmen. DORMA wird in diesem Fall den Lieferanten von dem Ende der Ausschreibung/Auktion per Email informieren. Etwaige diesbezügliche Schadensersatzansprüche des Lieferanten sind ausgeschlossen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen am besten geeignet ist. Dasselbe gilt für die Ausfüllung von Regelungslücken.
11.2 Gerichtsstand bezüglich Streitigkeiten, die in Verbindung mit der Ausschreibung/Auktion stehen, ist, wenn der Lieferant Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, Düsseldorf.
11.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen.
DORMA Holding GmbH +

